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Digitale Infrastruktur zur Grundversorgung

 

Angesicht der Corona-Krise gilt es, digitale Infrastrukturen zur Grundversorgung der Bevölkerung und zur Unterstützung regionaler Wertschöpfung ins Auge zu fassen. Dass diese Infrastrukturen bereits vielerorts in Deutschland, Luxemburg oder Österreich gelegt sind, fällt eben dann besonders auf, wenn sich lokale bzw. regionale Online-Marktplätze vom zuweilen belächelten Nice-to-have zu Vehikeln zur Aufrechterhaltung der Nahversorgung mausern. ANDREAS HADERLEIN, Wirtschaftspublizist, schaut auf ein neues Angebot.

Einstieg ins E-Commerce ohne E-Commerce

Infrastrukturgeber wie atalanda und Lozuka bemühen sich derzeit, niederschwellige Einstige in den lokalen/regionalen Online-Handel zu ermöglichen.

Lozuka betreibt seine regionalen Online-Marktplätze vor allem in Siegen und in der Region Emsaue. Bereits vor gut zwei Wochen kommunizierte das Unternehmen ein „Notfallkonzept“, mit dem Standorte die Nahversorgung über ein Internetbestellsystem samt lokaler Lieferung aufrecht erhalten können.

atalanda stellt mit der sogenannten „Einkaufsliste“ vor allem die kontaktlose Bezahlung beim Haustürgeschäft und damit die Minderung des Ansteckungsrisikos beim Versorgungskauf als entscheidenden Mehrwert in den Vordergrund. Händler können demnach an einem mit heiser Nadel gestrickten Subsystem der atalanda-Plattform teilnehmen. Im nordrhein-westfälischen Monheim ist das System bereits installiert und in der Erprobung. Dabei handelt es sich im Kern um ein niedrigschwelliges lokales Liefersystem, mit dem Kunden keine Läden aufsuchen müssen, aber trotzdem beim Händler des Vertrauens einkaufen können. Zielgruppe des Angebots sind laut atalanda „grundsätzlich alle Bürger(innen)…, es richtet sich allerdings besonders an Bürger(innen) in Hausquarantäne und Bürger(innen) aus Risikogruppen“.

Bezahlt wird kontaktlos über das vor Kurzem von atalanda eingeführte Gutscheinsystem – und zwar via Door Deal aka Haustürgeschäft, allerdings mit gebührendem Abstand bei der Lieferkistenübergabe. Die Bezahlung und der Kaufabschluss finden also erst bei Übergabe statt, mit allen Konsequenzen für die rechtliche Bewertung dieser Transaktion. Nach E-Commerce klingt das in meinen Ohren jedenfalls nicht. Das jedoch müssen Juristen klären und sind demnach um Rat zu fragen.
Neben den ansteckungsrelevanten Faktoren, die atalanda mit seiner Einkaufslistenlösung berücksichtigt, liegt der Maßnahme natürlich auch ein weiterer wichtiger Gedanke zugrunde: Zumindest theoretisch kann Kaufkraft auch in Zeiten von Corona lokal gebunden und den darbenden Einzelhändlern ansatzweise Umsatzchancen eröffnet werden.

Die Krux ist jedoch folgende:

  • Der Händler braucht ein eigenes Lieferfahrzeug oder die Stadt bzw. Region greift – etwa im Rahmen einer ohnehin bereits etablierten digitalen Initiative samt lokalem/regionalem Online-Marktplatz – auf einen Kurier bzw. Logistiker zurück. Ist dieser jedoch in Engpässen aufgrund der betrieblichen Situation (zu wenig Mitarbeiter bzw. Fahrer) oder fällt der Logistikpartner gar komplett wegen coronabedingter Gründe aus, hilft das schönste Bestell- und Liefersystem nicht weiter.
  • Vor Ort ansässige, insbesondere großflächige Lebensmittelhändler, die noch nicht mit dem E-Food-Markt Tuchfühlung aufgenommen haben und dort strategisch investieren, haben prinzipiell auch noch nicht den nötigen Leidensdruck Umsatz über Lieferservices zu generieren. Vor allem aber haben die Edekas und Rewes dieser Welt in Zeiten von Corona andere Sorgen, als ihr Sortiment auch über lokale Beliefersysteme an Mann und Frau zu bringen. Hamsterkäufe und Personalengpässe auf der Fläche binden jede Kraft, die für den stationären Betrieb zu bekommen ist. Die Kommissionierung von Bestellware und ein – wenn auch relativ einfach gehandhabtes – Onboardingverfahren fressen zu viele Ressourcen. Anders sieht es dann freilich aus, wenn es tatsächlich zu Ausgangssperren oder Zwangsschließungen auch von versorgungsrelevanten Geschäften kommen sollte.

Prinzipiell aber sollte atalanda – so richtig und wichtig der Ansatz der Einkaufsliste auch sein mag – nicht seine bestehenden Marktplatzbeschicker und Online-Cities vernachlässigen. Wie etwa werden, da es nun Schließungsanordnungen gibt, rein rechtlich die Selbstabholung bzw. Click & Collect auf einem lokalen Online-Marktplatz behandelt? Darf ein Händler, der zwar nicht zum versorgungsrelevanten Einzelhandel zählt, aber etwa als Online-Händler eines Marktplatzes dennoch aktiv bleiben kann, Ware dem Kunden an der Ladentüre übergeben? Wenn nicht, wie deaktiviert man als Händler unkompliziert die Lieferoption Selbstabholung bei, sagen wir, 1.000 Produkten? Oder: Können Teilnehmer eines regionalen Online-Marktplatzes schnell und mit wenig Aufwand die angeordnete Schließung ihres stationären Geschäfts aufgrund der Corona-Krise kommunizieren? Automatisierte Sätze wie „Wir machen Ferien!“ sind dann sicher fehl am Platz.

Wer sich – wie ich – in diesen Digitalprojekten bewegt und auch gut und gerne mit atalanda zusammenarbeitet, der hat eine Menge Detailfragen zu klären und steht – wie wohl so viele zur Zeit in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitssituationen – erst einmal wie der Ochs vorm Berg. Und gerade deshalb gilt auch für atalandas Einkaufliste: Anpacken statt absagen!

 

Digitale Einkaufsliste von atalanda

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ANDREAS HADERLEIN: Dass diese digitale Infrastrukturen vielerorts bereits gelegt sind, fällt besonders auf, wenn sich Lokale Online-Marktplätze vom zuweilen belächelten Nice-to-have zu Vehikeln zur Aufrechterhaltung der Nahversorgung mausern.

 


Der Artikel erschien zuerst hier.

Zum Thema: Viele weitere Beispiele für Online-Plattformen finden Sie rechts unter #supportyourlocals

 

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